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   VG Berlin, 29.05.2017 - 5 L 243.16   

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https://dejure.org/2017,20420
VG Berlin, 29.05.2017 - 5 L 243.16 (https://dejure.org/2017,20420)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.05.2017 - 5 L 243.16 (https://dejure.org/2017,20420)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. Mai 2017 - 5 L 243.16 (https://dejure.org/2017,20420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG, § 2 Abs 1 PostLV, § 123 Abs 1 VwGO, Art 33 Abs 5 GG, § 9 BBG
    Voraussetzungen an eine dienstliche Beurteilung bei der Deutschen Telekom; Zurückgreifen auf Erkenntnisse anderer Beurteiler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Berlin, 29.05.2017 - 5 L 243.16
    Anders als etwa bei nachträglich erhobenen Einwänden gegen Einzelbewertungen in der dienstlichen Beurteilung genügt es nicht, das Gesamturteil nachträglich zu plausibilisieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 39 f.; Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 5.14 -, juris Rn. 30 ff.).
  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 5.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

    Auszug aus VG Berlin, 29.05.2017 - 5 L 243.16
    Anders als etwa bei nachträglich erhobenen Einwänden gegen Einzelbewertungen in der dienstlichen Beurteilung genügt es nicht, das Gesamturteil nachträglich zu plausibilisieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 -, juris Rn. 39 f.; Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 5.14 -, juris Rn. 30 ff.).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Berlin, 29.05.2017 - 5 L 243.16
    Er ist auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes angewiesen, um die bevorstehende Beförderung der Beigeladenen zu 3 und damit einen endgültigen Rechtsverlust zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 31 ff.).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Berlin, 29.05.2017 - 5 L 243.16
    Denn es besteht der allgemeine Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 52).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Berlin, 29.05.2017 - 5 L 243.16
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 22 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VG Berlin, 29.05.2017 - 5 L 243.16
    Das abschließende Gesamturteil ist durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen bestenauswahlbezogenen Gesichtspunkte zu bilden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.11.2015 - 6 CE 15.2031

    Konkurrentenstreit, Deutsche Telekom, Beförderungsamt, Leistungsgrundsatz,

    Auszug aus VG Berlin, 29.05.2017 - 5 L 243.16
    Je weiter der innegehabte Dienst- oder Arbeitsposten und das Statusamt auseinanderfallen, umso konkreter und ausführlicher muss sich der Beurteiler mit dieser Annahme auseinandersetzen (vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 12. November 2015 - 6 CE 15.2031 -, juris Rn. 16; OVG Münster, Beschluss vom 18. Juni 2015 - 1 B 146.15 -, juris Rn. 33 ff.).
  • VG Berlin, 18.05.2018 - 5 L 22.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Beförderung

    Es kann dahinstehen, ob diese Vorschrift auf Beurteilungen einer "heterogenen Konkurrenz" teils weit höherwertig eingesetzter Beamter, wie bei der Antragsgegnerin typisch, überhaupt anwendbar ist (verneinend OVG Münster, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 1 B 186.17 - juris Rn. 27; bejahend OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Juli 2017 - 5 ME 56/17 - juris Rn. 17; differenzierend Beschluss der Kammer vom 29. Mai 2017 - 5 L 243.16 - BA S. 9).

    Die Kammer hält an ihrer früheren, bei höherer Wertigkeit des den Konkurrenten übertragenen Dienstpostens nach dem Gesamturteilsabstand differenzierenden Rechtsprechung nicht mehr fest (Beschluss vom 29. Mai 2017 - VG 5 L 243.16 - BA S. 12; insoweit in dem Beschwerdeverfahren nicht entscheidungserheblich bei OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2018 - OVG 10 S 43.17 - BA S. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2018 - 10 S 43.17

    Begründungspflicht des Gesamturteils einer ansonsten im Ankreuzverfahren

    Seinem Antrag, ihm einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren und die Beförderung der Beigeladenen vorläufig zu untersagen, hat das Verwaltungsgericht Berlin hinsichtlich der Beigeladenen zu 3. entsprochen (VG Berlin, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 5 L 243.16 -, juris).
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